29.03.2022 - außerordentliche Mitgliederversammlung

Unterlagen:


I. Hintergrund der Versammlung
II. Fehler bei der Einberufung der Versammlung
III. Die Satzungsänderungs- und sonstigen Vorschläge
     1. Satzungsänderungsvorschläge des Dr. Hoff
     2. Meine Satzungsänderungsvorschläge
     3. Satzungsänderungsvorschläge des "Verwaltungsausschusses"
     4. Vorschlag des "Verwaltungsausschusses" zur Einführung einer Vertreterversammlung 
          a) Vorschläge zur Änderung des RAVersG
          b) Vorschlag einer Wahlordnung
          c) Vorschläge zur Änderung der Satzung
IV. Die Redeker-Stellungnahmen zur Dauer der Amtszeit
     1. Hintergrund der Stellungnahmen
     2. Anlass der einzelnen Stellungnahmen
     3. Der Inhalt im Überblick
          a) Erste Variante - extensive "Auslegung" von § 5 Abs. 1 Satz 3 der Satzung
          b) Zweite Variante - restriktive "Auslegung" von § 5 Abs. 1 Satz 3 der Satzung
     4. Konsequenzen der Redeker-Interpretation 
V. Die Redeker-Stellungnahme zu fehlerhaften Beschlussfassungen
     1. Hintergrund meiner Beschwerde
     2. Die Redeker-Stellungnahme
     3. Was ist zu tun?


Update [26.03.2022]: Das Geld scheint beim Versorgungswerk recht locker zu sitzen. Nachdem den Mitgliedern bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung die dritte Fassung einer "rechtlichen Kurz-Stellungnahme" aus dem Hause Redeker Sellner Dahs übersandt wurde, mit der der 2016 gewählte Verwaltungsausschuss den Mitgliedern Glauben machen will, er sei trotz des Ablaufs seiner Amtszeit im Jahr 2020 weiterhin berechtigt, das Versorgungswerk zu führen und zu vertreten, hat das Versorgungswerk nun eine weitere "rechtliche Stellungnahme" der genannten Sozietät veröffentlicht, in der der Umstand, dass in den letzten 10 Jahren zahlreiche Beschlüsse, die insbesondere bei von Rechtsanwalt Weitzmann geleiteten Versammlungen gefasst wurden, nicht satzungskonform waren, damit schöngeredet wird, die Beschlüsse seien lediglich rechtwidrig, aber nicht unwirksam. Dafür wird das Geld der Mitglieder eingesetzt?

Update [10.03.2022]: Die außerordentliche Mitgliederversammlung findet nun am 29.03.2022 um 19:00 Uhr in der Fischauktionshalle statt. Da es um wichtige Satzungsänderungen und die von den aktuell für das Versorgungswerk handelnden Personen vorgeschlagene Abschaffung der Mitgliederversammlung geht, die durch eine Vertreterversammlung ersetzt werden soll, ist ein zahlreiches Erscheinen wünschenswert!

Update [11.02.2022]: Die außerordentliche Mitgliederversammlung soll nach der Planung des Versorgungswerks voraussichtlich am 29.03.2022 in der Fischauktionshalle stattfinden.

Update [23.01.2022]: Die auf den 02.02.2022 terminierte außerordentliche Mitliederversammlung ist abgesagt. Ein neuer Termin steht noch nicht fest, das Versorgungswerk spricht insoweit von einem neuen Termin "zeitnah im Frühjahr".

Anzumerken ist, dass die Absage, die ich begrüße und unter dem 14.01.2022 selbst angeregt habe (siehe unten), auch aus rechtlichen Gründen erforderlich gewesen wäre, da das OVG Hamburg zwischenzeitlich darauf hingewiesen hat, dass Rechtsanwalt Weitzmann seit dem 16.09.2020 nicht mehr befugt ist, das Versorgungswerk zu vertreten, sodass es bereits an einer wirksamen Einladung zu der Mitgliederversammlung fehlte.

Update [18.01.2022]: Die außerordentliche Mitgliederversammlung, die am 02.02.2022 stattfinden sollte, wird nach mir gegebenen Informationen abgesagt, die Information an die Mitglieder soll kurzfristig versandt werden!

Update [14.01.2022]: Ich habe den Kollegen Weitzmann und die anderen derzeit für das Versorgungswerk handelnden Personen mit Schreiben vom 14.01.2022 aufgefordert, die auf den 02.02.2022 terminierte außerordentliche Mitgliederversammlung zu verschieben. Hintergrund ist, dass einer Vielzahl der Mitglieder die Teilnahme an dieser Versammlung schon aus rechtlichen Gründen absehbar nicht möglich sein wird. Auf der Versammlung geht es aber um die Beratung und Beschlussfassung über wesentliche, den organisatorischen Aufbau des Versorgungswerks und die Mitgliedschaftsrechte des Einzelnen betreffende Satzungsänderungsanträge, bei der eine hohe Präsenz wünschenswert ist. Eine kurzzeitige Verschiebung hätte auch keine Nachteile für das Versorgungswerk.