I. Hintergrund der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 29.03.2022
Ausweislich der Tagesordnung geht es auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung insbesondere um
- die Beschlussfassung über verschiedene Satzungsänderungsanträge,
- die Neuwahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und,
- sofern eine Neuwahl erneut scheitert, um den in der Einladung für den 02.02.2022 noch nicht enthaltenen, sondern in der Einladung für den 29.03.2022 neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt "Weiteres Vorgehen für den Fall unterbliebener Neuwahl eines neuen Verwaltungsausschusses", wobei unklar ist, ob insoweit eine Beschlussfassung oder eine Diskussion der Mitglieder angestrebt wird.
Von besonderer Bedeutung sind die Satzungsänderungsanträge. Insbesondere geht es darum, dass die Regelungen für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses geändert werden sollen. Hintergrund ist der Umstand, dass die reguläre Amtszeit der 2016 gewählten Mitglieder mit der Mitgliederversammlung 2020 ablief (so das OVG Hamburg in einem Hinweis vom 17.01.2022), es aber
- auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2020 in zwei Wählgängen nicht gelang, die Position des Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses neu zu besetzen, da keiner der Kandidierenden die nach der Satzung für die Wahl erforderliche Dreiviertelmehrheit erhielt, und die Wahlen anschließend abgebrochen werden mussten, da bei der Stimmauszählung des dritten Wahlgangs festgestellt wurde, dass das erforderliche Quorum von 100 anwesenden Mitgliedern nicht mehr erfüllt wurde,
- auf der ordentlichen Mitgliederversammlung 2021 in insgesamt 15 Wahlgängen lediglich einem der für den Verwaltungsausschuss Kandidierenden gelang, die für die Wahl erforderliche Dreiviertelmehrheit zu erreichen.
Mithin war es auf den letzten beiden Mitgliederversammlungen nicht möglich, den Verwaltungsausschuss ordnungsgemäß zu besetzen. Aktuell handeln die zuletzt gewählten Mitglieder des Verwaltungsausschusses weiter für das Versorgungswerk, als sei nichts geschehen. Meines Erachtens seit inzwischen 18 Monaten ohne rechtliche Grundlage. Aber das soll an dieser Stelle dahinstehen. Fakt ist, dass die Wahlvorschriften geändert werden müssen, damit es künftig möglich ist, vakante Positionen zeitnah neu zu besetzen. Da sich insbesondere die nach der Satzung für eine Wahl erforderliche Dreiviertelmehrheit und auch das erforderliche Quorum von 100 anwesenden Mitgliedern als Hemmnisse erwiesen haben, liegt es nahe, diese die auf ein sachgerechtes Maß zu reduzieren.
Dies haben inzwischen auch die aktuell für das Versorgungswerk handelnden Personen eingesehen, was erfreulich ist. Bedauerlich ist, dass die aktuell für das Versorgungswerk Handelnden sich auf den Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 gegen entsprechende Vorschläge namentlich des Kollegen Dr. Hoff [*] gestellt haben, die sie nun unterstützen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wäre somit vermeidbar gewesen und man hätte den Satzungsstand, der nun auch von den für das Versorgungswerk Handelnden angestrebt wird, schon vor eineinhalb Jahren beschließen können.
Darauf hinzuweisen ist bereits an dieser Stelle, dass die aktuell für das Versorgungswerk Handelnden ihren Satzungsänderungsvorschlag, der ohnehin zumindest in Teilen auf dem Satzungsänderungsvorschlagen des Kollegen Dr. Hoff vom 28.08.2020 und vom 01.12.2021 und auf meinem Satzungsänderungsvorschlag vom 01.12.2021 basiert, dadurch entwerten, dass sie quasi im selben Atemzug den "Reformvorschlag" unterbreiten, die Mitgliederversammlung abzuschaffen und durch eine Vertreterversammlung zu ersetzen. Die Partizipationsmöglichkeiten des einzelnen Mitglieds würden sich dann auf die Teilnahme an der alle vier Jahre per Briefwahl stattfindenden Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung beschränken.
29.03.2022 - außerordentliche Mitgliederversammlung
I. Hintergrund der Versammlung
II. Fehler bei der Einberufung der Versammlung
III. Die Satzungsänderungs- und sonstigen Vorschläge
1. Satzungsänderungsvorschläge des Dr. Hoff
2. Meine Satzungsänderungsvorschläge
3. Satzungsänderungsvorschläge des "Verwaltungsausschusses"
4. Vorschlag des "Verwaltungsausschusses" zur Einführung einer Vertreterversammlung
a) Vorschlag zur Änderung des RAVersG
b) Vorschlag einer Wahlordnung
c) Vorschlag zur Änderung der Satzung
IV. Die Redeker-Stellungnahmen zur Dauer der Amtszeit
1. Hintergrund der Stellungnahmen
2. Anlass der einzelnen Stellungnahmen
3. Der Inhalt im Überblick
a) Erste Variante - extensive "Auslegung" von § 5 Abs. 1 Satz 3 der Satzung
b) Zweite Variante - restriktive "Auslegung" von § 5 Abs. 1 Satz 3 der Satzung
4. Konsequenzen der Redeker-Interpretation
V. Die Redeker-Stellungnahme zu fehlerhaften Beschlussfassungen
1. Hintergrund meiner Beschwerde
2. Die Redeker-Stellungnahme
3. Was ist zu tun?