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Was ist REFORMWERK.INFO?

REFORMWERK.INFO ist eine Webseite, auf der mit einem kritischen Blick über das Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg ("Versorgungswerk") berichtet wird, das für die Altersversorgung ihrer Mitglieder und damit im Grundsatz für die Altersversorgung der gesamten Hamburger Anwaltschaft zuständig ist.  

Ich halte das Versorgungswerk in mehrfacher Hinsicht für reformbedürftig:

  • Großes Thema ist für mich die erforderliche Transparenz insbesondere hinsichtlich der Kapitalanlagen und der eingegangenen Risiken, die ich als Mitglied des Versorgungswerks erwarte, aber vermisse. Trotz wiederholt geäußerter Kritik auf den Mitgliederversammlungen ist eine Verbesserung für mich auch nicht festzustellen. Fakt ist, dass das Versorgungswerk als eines der letzten Versorgungswerke der Anwaltschaft seit über 15 Jahren unverändert mit einem Rechnungszins von 3,5% kalkuliert, der angesichts der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus heute aber nur noch unter Inkaufnahme höherer Risiken erreicht werden kann. Dass die mit den Kapitalanlagen des Versorgungswerks eingegangenen Risiken tatsächlich gestiegen sind, lässt sich dabei der nach dem Risikostufenmodell der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. ermittelten Risikostufe des Versorgungswerks, die sich aus der Risikobeurteilung der Kapitalanlagen ergibt, entnehmen. Insoweit befindet sich das Versorgungswerk, das vor 10 Jahren noch der Risikostufe mit den geringsten Risiken angehörte, bereits seit einigen Jahren in die Risikostufe mit den höchsten Risiken. Der Umstand, dass die Investitionen des Versorgungswerks zudem nur noch mittelbar über mehrere für das Versorgungswerk aufgelegte Fonds erfolgen, in die auch die ursprünglich direkt gehaltenen Investitionen eingebracht wurden, führt dazu, dass das Vermögen des Versorgungswerks formal zu einem Großteil  aus fünf Wertpapieren besteht, von denen jedes eine Fondsbeteiligung verbrieft. Das erschwert die Kontrollmöglichkeiten der unter normalen Umständen einmal pro Jahr zusammenkommenden Mitgliederversammlung erheblich.

    Hinzu kommt, dass das Versorgungswerk keiner Fachaufsicht wie der der BaFin unterfällt, sondern lediglich der Rechtsaufsicht der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, die nach den Feststellungen des Rechnungshofs in der jüngeren Vergangenheit selbst bei Rechtsverstößen, auf die in dem der Aufsichtsbehörde übermittelten Prüfungsbericht des Jahresabschlussprüfers hingewiesen wurde, nicht tätig geworden ist (auf der entsprechenden Mitgliederversammlung, an der der Abschlussprüfer teilnahm, wurde hingegen nicht über diese Verstöße berichtet). Die Aufgabe des Jahresabschlussprüfers beschränkt sich ohnehin lediglich auf die Beurteilung, ob der Jahresabschluss ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Alle anderen Prüfungen und Kontrollen des Versorgungswerks erfolgen ggf. auf freiwilliger Basis. Dieses Kontrollsystem halte ich für unzureichend. 
  • Die Satzung erweist sich hinsichtlich der Regelungen zur Organisation des Versorgungswerks (Aufbau, Zuständigkeiten und Abläufe) immer mehr als unzureichend. Tatsächlich herrscht  aktuell ein satzungsrechtliches Chaos, was den meisten Mitgliedern gar nicht bekannt sein dürfte.

    - So werden die Vorgaben über die (eingeschränkten) Kompetenzen einer weiteren Mitgliederversammlung, die zusammenkommt, wenn die ursprünglich einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, seit 10 Jahren konsequent missachtet, da der Verwaltungsausschuss diese offenbar inhaltlich nicht versteht. So wurde seit 2011 achtmal der Abschlussprüfer und einmal sogar der Verwaltungsausschuss von einer weiteren Mitgliederversammlung gewählt, obwohl dieser dafür eindeutig die Kompetenz fehlt.

    - Weiter ist satzungsrechtlich unklar, wie Stimmenthaltungen bei Abstimmungen zu werten sind (aktuell werden sie wie Nein-Stimmen gewertet, was zumeist nicht dem entsprechen dürfte, was der sich seiner Stimme Enthaltene bezwecken und zum Ausdruck bringen wollte).

    - Auf den Mitgliederversammlungen 2020 und 2021 gelang es aufgrund ambitionierten Satzungsbestimmungen, nach denen eine bei normalen demokratischen Abläufen nur schwer zu erreichende Dreiviertelmehrheit für die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses erforderlich ist, nicht, Nachfolger für die 2016 für vier Jahre gewählten Mitglieder des Verwaltungsausschusses zu wählen. Diese setzen ihre Tätigkeit nunmehr im zweiten Jahr nach Ablauf der vierjährigen Amtszeiten auf bestenfalls zweifelhafter satzungsrechtlicher Grundlage fort und berufen sich auf eine inzwischen in drei Fassungen auf Kosten des Versorgungswerks erstellte knapp 20-seitige "rechtliche Kurz-Stellungnahme" von Redeker Sellner Dahs, in der allen Ernstes die Ansicht vertreten wird, die Satzungsregelung

    "Die Mitglieder [des Verwaltungsausschusses, d. Verf.] werden für die Dauer von vier Jahren gewählt"

    sei als Festlegung einer 

    „Wahlperiode in dem Sinne [zu verstehen], dass die Mitgliederversammlung alle vier Jahre über die Neuwahl zu beschließen hat, die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des Verwaltungsausschusses aber erst mit der tatsächlichen Neuwahl endet, auch wenn diese Neuwahl später als vier Jahre nach Amtsbeginn erfolgt“.

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat am 17.01.2022 seine vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass die 2016 gewählten Mitglieder des Verwaltungsausschusses seit der Mitgliederversammlung 2020 nicht mehr im Amt sind und es auch an einer Berechtigung zur kommissarischen Fortsetzung der Tätigkeit fehlt. Die informierte Aufsichtsbehörde teilt die (vorläufige) Einschätzung des OVG nicht und sieht ein Einschreiten als nicht erforderlich an.

    Im Ergebnis ist eine Reform der Satzung aus einem Guss erkennbar erforderlich und seit Jahren überfällig. Sie sollte nicht unter der Federführung der Personen erfolgen, die die unzureichenden Regelungen seinerzeit selbst entworfen haben, die in den letzten Jahren auch keine Verbesserungsvorschläge unterbreitet haben, sondern sich vielmehr damit hervorgetan haben, Verbesserungsvorschlägen aus dem Mitgliederkreis entgegenzutreten.
  • Der Umstand, dass der Verwaltungsausschuss seit dem Jahr 2004 aus denselben Mitgliedern besteht, ist nicht optimal, da überlange Amtszeiten gewöhnlich zu Stillstand und einem sich aufstauenden Reformbedarf führen. Unter demokratischen Gesichtspunkten sind überlange Amtszeiten nicht wünschenswert und deuten auf eine Undurchlässigkeit hin. 

Ich halte es nunmehr für erforderlich, meine Kritikpunkte nicht lediglich auf den Mitgliederversammlungen zu äußern, bei denen selten mehr als 1,5% der Mitglieder anwesend sind. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund, dass kritische Wortbeiträge der Mitglieder meiner Erfahrung nach in den Versammlungsprotokollen, die zumeist die einzige Informationsquelle der nicht anwesenden Mitglieder sind, regelmäßig nicht oder bestenfalls sinnentstellend wiedergegeben werden und Wortbeiträge der für das Versorgungswerk Handelnden im Zweifel beschönigend dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund möchte ich meine Positionen nunmehr in einer Form öffentlich machen, die es potenziell jedem Mitglied des Versorgungswerks (und natürlich auch jedem sonst an der Materie Interessierten) erlaubt, diese ungefiltert zur Kenntnis zu nehmen.

Aus zeitlichen Gründen ist es mir dabei nicht möglich, meine vielfältigen Kritikpunkte kurzfristig darzustellen. Die Seite REFORMWERK.INFO wird daher peu à peu mit Inhalt gefüllt. 

Wer steckt hinter REFORMWERK.INFO?

REFORMWERK.INFO wird von Rechtsanwalt Tobias Ploß betrieben. Auf das Impressum wird verwiesen. Nähere Informationen zu meiner Person finden Sie auf meiner beruflichen Homepage.